Braunschweig. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Auflagen der Stadt rechtmäßig sind. Jetzt will das Bündnis vors Oberverwaltungsgericht ziehen.

Der juristische Streit um die Auflagen der Stadt für die Kundgebungen am Europaplatz an diesem Sonnabend geht weiter. Das „Bündnis gegen Rechts“ hatte fünf Kundgebungen als Protest gegen den AfD-Bundesparteitag beantragt. Die Stadt hatte einen der gewünschten Standorte komplett untersagt, die anderen vier Standorte sollen leicht verschoben werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Mittwochabend geurteilt:

Das „Bündnis gegen Rechts“ kündigte daraufhin am Donnerstag den Gang zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Dabei solle nicht gegen alle einschränkenden Auflagen vorgegangen werden, wie Versammlungsleiter Udo Sommerfeld mitteilt, sondern nur gegen zwei Auflagen, die ihm zufolge eine besondere Bedeutung haben.

Erstens die Platzbegrenzung auf dem Europaplatz: „Die Kundgebungsfläche wird beschränkt auf zwei Fahrbahnspuren auf der Theodor-Heuss-Straße stadtauswärts“, so Sommerfeld. „Das erschwert die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung enorm.“ Im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer und im Interesse der Durchführung einer Versammlung mit mehreren tausend Menschen erwarte man eine Erweiterung der Fläche.

Zweitens die untersagte Kundgebung auf der Konrad-Adenauer-Straße: Hier setze das Bündnis darauf, dass die komplett untersagte Teilveranstaltung doch noch ermöglicht werde.

Wie Sommerfeld weiter ausführt, werde man gegebenenfalls in Form einer Feststellungsklage vorgehen, damit keine weiteren Präzedenzfälle für Einschränkungen im Versammlungsrecht bestehen bleiben.

Trotz des Gerichtsweges betont Sebastian Wertmüller, Verdi-Bezirksgeschäftsführer: „So ärgerlich die Auflagen im Detail auch sind, die Durchführung unserer Veranstaltungen steht natürlich nicht in Frage! Wir laden alle ein, die der AfD die Meinung geigen wollen, dies am Wochenende massenhaft friedlich und mit uns gemeinsam zu tun.“