Braunschweig. Das Verteilen der Visitenkarten von Autohändlern ist nicht erlaubt, aber die Ahndung der Sondernutzung würde einen zu hohen Aufwand erfordern.

Sie klemmen hinter dem Scheibenwischer oder in der Abdichtung des Türrahmens: Visitenkarten von Autohändlern, die sich vermeintlich für das Modell interessieren und „Spitzenpreise“ bieten. Autofahrer sind genervt.

Sie möchten ihr Auto nicht verkaufen – und tun dies ihrerseits immer häufiger mit originellen Aufklebern kund. Ein Beispiel: „Nix Aufkleber, nix Karte. Meins!“ Oder noch besser: „Für 25.000 Euro trenne ich mich von diesem Fahrzeug. Mit dem Hinterlassen einer Visitenkarte stimmen Sie einem verbindlichen Kaufvertrag zu diesem Preis zu.“ Oder: „Dieses Auto ist kameraüberwacht!“