Braunschweig. Ein 20-Jähriger ist zu einer Jugendstrafe und einem mehrwöchigen Warnschussarrest verurteilt worden – unter anderem wegen Körperverletzung.

Ein 20-Jähriger Neonazi aus Braunschweig ist am Freitag vom Amtsgericht wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem erhielt der Neonazi einen sogenannten Warnschussarrest von vier Wochen. „Dies ist notwendig, damit Sie einmal sehen, wie das ist“, sagte die Richterin. Darüber hinaus gab es noch 150 Arbeitsstunden.

Der 20-Jährige war bereits im März wegen Körperverletzung verurteilt worden, dieses Urteil ist bislang jedoch nicht rechtskräftig. Auch diesmal geht es um Taten, die ihren Auslöser in politischen Auseinandersetzungen haben. Dies könne jedoch kein Freibrief für den Angeklagten sein, Straftaten zu begehen, beschieden ihm Gericht und Staatsanwaltschaft unisono. Und selbst, wenn er sich von Gegnern provoziert gefühlt haben sollte, gebe ihm das noch lange nicht das Recht, Selbstjustiz zu üben.