Braunschweig. Das Starke-Familien-Gesetz sieht vor: Der Eigenanteil fürs Mittagessen in Kita und Schule entfällt. Es gibt mehr Geld, etwa für Sport und Kultur.

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ihnen soll der Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erleichtert werden. Durch das Starke-Familien-Gesetz gibt es jetzt Verbesserungen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Der Schulbedarf wird nun in Höhe von 150 Euro (100 Euro im August und 50 Euro im Februar) gewährt.

Bei der Schülerbeförderung entfällt der bisherige Eigenanteil von 5 Euro im Monat.

Für die Bewilligung von Nachhilfeunterricht ist eine Versetzungsgefährdung nicht mehr zwingend.

Bei der Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita oder Schule entfällt der bisherige Eigenanteil von 1 Euro/Essen beziehungsweise 19,43 Euro pro Monat.

Für Sport- und Kulturangebote stehen künftig monatlich 15 Euro zur Verfügung (beispielsweise für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche). Bisher waren es 10 Euro.

Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben weiterhin Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag erhalten. Neu ist, dass die Antragspflicht für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII entfällt. Besonderer Bedarf muss nur konkretisiert werden. Für Lernförderung sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher sind schriftliche Anträge notwendig.

Soweit bereits Leistungen für Bildung und Teilhabe über den 1. August 2019 hinaus bewilligt wurden, werden die gesetzlichen Änderungen automatisch berücksichtigt, neue Bescheide werden nicht erstellt.

Zuständig für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II) das Jobcenter. Die übrigen Berechtigten werden gebeten, sich direkt an ihren Leistungssachbearbeiter bei der Stadt Braunschweig zu wenden. Das „Bildungs- und Teilhabepaket-Team“ der Stadt ist in der Naumburgstraße 25 zu finden. Öffnungszeiten sind: montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr. Infos gibt es unter www.braunschweig.de/but oder telefonisch: 470-8005. Per Mail können Fragen gestellt werden unter but@braunschweig.de.