Braunschweig. Die Politiker wenden sich mit einer Resolution an Bundestag und Bundesrat. Bis Jahresende müsse eine Entscheidung her.

52 Millionen Euro bringt die Grundsteuer der Stadt jedes Jahr – das sind etwa sechs Prozent der Gesamteinnahmen. In ihrer bisherigen Form ist die Grundsteuer laut dem Bundesverfassungsgericht aber nicht verfassungskonform. Bis Ende 2019 muss sie neu geregelt werden. „Geschieht das nicht rechtzeitig, gibt es keine Möglichkeit mehr, ab dem kommenden Jahr Grundsteuereinnahmen zu erzielen“, wie Braunschweiger Finanzdezernent Christian Geiger betont. „Für viele Kommunen würde das den Bankrott bedeuten. Für Braunschweig würde es auf alle Fälle heißen, dass eine zusätzliche jährliche Lücke in unseren Haushalt in einer Größenordnung gerissen würde, die schlicht nicht zu verkraften wäre. Deshalb muss auf Bundesebene jetzt dringend eine Lösung beschlossen werden. Vorschläge liegen auf dem Tisch, doch bisher wurde nur viel diskutiert, aber nicht entschieden.“

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat daher am Dienstag eine entsprechende Resolution an Bundestag und Bundesrat verabschiedet, um dort Druck zu machen. Der Niedersächsische Städtetag hatte eine solche Resolution angeregt. Etliche andere Städte wollen eine solche beschließen oder haben dies bereits getan, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.

Immerhin ist inzwischen Bewegung in der Sache. Der Bundestag befasst sich an diesem Donnerstag in erster Lesung mit der Grundsteuer-Reform.

Geiger machte deutlich, dass es nicht darum gehe, die vom Verfassungsgericht geforderte Neustrukturierung der Grundsteuer dazu zu nutzen, die städtischen Einnahmen gewissermaßen durch die Hintertür zu erhöhen. Vielmehr sei es das Ziel der Kommunen, das bisherige Einnahmeniveau durch Anpassung des örtlichen Hebesatzes zu erhalten. Nur insoweit würde gegebenenfalls der Grundsteuerhebesatz zu diesem Zeitpunkt angepasst – abhängig von dem Modell, das der Bund beschließt. Dennoch werde es sich in Einzelfällen nicht vermeiden lassen, dass es zu höheren – oder auch zu niedrigeren – Zahlungsverpflichtungen kommen könne.