Braunschweig. . Wahlberechtigte können noch bis Freitag Unterlagen für die Briefwahl beantragen, wenn sie am 26. Mai nicht ins Wahllokal gehen können.

Bis zur Wahl dauert’s noch eine Woche. Doch schon jetzt haben viele Braunschweiger ihr Kreuz gemacht: mittels Briefwahl. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurden bereits mehr als 25.000 Briefwahl-Unterlagen ausgestellt und damit mehr als bei allen bisherigen Europawahlen. Auf die tatsächliche Wahlbeteiligung kann daraus aber noch nicht geschlossen werden.

Noch bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr können Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, die Briefwahl im Wahlamt in der Reichsstraße 3 beantragen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online über das Internet zu beantragen, besteht nur noch bis einschließlich Dienstag. Eine rechtzeitige Zustellung wäre sonst nicht mehr möglich. Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten generell geraten, Briefwahl ab Mittwoch nur noch direkt im Wahlamt zu beantragen, abzuholen oder dort sofort vor Ort zu wählen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahl-Unterlagen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale vorliegen müssen. Allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, wird deshalb empfohlen, bereits ab Donnerstag die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten des Wahlamts einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten abzugeben. Briefwähler sollten außerdem beachten, dass die roten Wahlbriefe am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden können.

Der Antrag auf Briefwahl-Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen. Deren Versand ist abgeschlossen. Das heißt: Jeder Wahlberechtigte sollte sie bereits bekommen haben. Der Brief ist deutlich mit dem Zusatz „Amtliche Wahlunterlagen“ gekennzeichnet.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 26. Mai nicht wählen zu können. Für das Wahlrecht ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis maßgeblich.

Alle wichtigen Informationen zur Europawahl: www.braunschweig.de/meinewahl. Über ein Suchfeld können die Wohnadresse oder ein Wahlbezirk eingegeben werden. Als Antwort erhalten die Nutzer dann alle Angaben zum persönlichen Wahllokal oder zum Online-Formular für den Briefwahlantrag. Über die ergänzende Auswahl „Wer steht zur Wahl?“ werden die kandidierenden Parteien und politischen Vereinigungen und weitere Erläuterungen zum Stimmrecht eingespielt. Noch leichter geht es mit Smartphone oder Tablet und einer App zur Erkennung von QR-Codes. Die kleinen quadratischen Grafiken sind in alle Wahlbenachrichtigung gedruckt.

Für organisatorische Fragen rund um die Europawahl und das Wahlrecht ist die zentrale Wahlauskunft unter
470-4114

erreichbar.