Braunschweig. Ein Leser ärgert sich darüber, dass bei einem Unfall andere Schuld haben.

„Die Straßenbahn hat Vorfahrt“ – auf der Luisenstraße seien mitten auf der Trasse solche Schilder aufgestellt worden. Es gebe aber eine Ampel für Fahrradfahrer und Fußgänger und eine Ampel für die Straßenbahn. „Die Ampeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Es darf jeder Verkehrsteilnehmer nur bei Grün fahren. Warum also die Schilder mit der Straßenbahn- Vorfahrt?”, fragt ein Leser unserer Zeitung. Ob hier in jedem Fall, „auch wenn der Straßenbahnfahrer schläft, die Schuld auf den Bürger geladen werden“ solle. Das sei doch ein großer Widerspruch im Verkehrsrecht, oder?

Was sagt die Verkehrs-GmbH?