Braunschweig. Der 40-Jährige sprach die Schülerin im August in Braunschweig auf der Straße an. Das Gerichtsurteil: vier Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe.

Unter dem Vorwand, sie als Hundesitterin anheuern zu wollen, soll ein 40 Jahre alter Braunschweiger eine 15-jährige Schülerin in seine Gartenlaube gelockt und sexuell bedrängt haben.

Wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung ist der alkoholkranke Mann jetzt vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Zugleich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) an.