Braunschweig. In den Plädoyers im Fall wegen versuchten Mordes in der Weststadt gehen die Forderungen von Verteidiger und Staatsanwaltschaft weit auseinander.

Zu viele Widersprüche, zu wenige Fakten. Für den Anwalt des Angeklagten steht fest: Sein Mandant muss freigesprochen werden. Die Staatsanwältin ist da anderer Meinung: Sie fordert neun Jahre Haft. Sie geht davon aus, dass der Geschädigte die Wahrheit sagt, und der Angeklagte ihn im Dezember 2017 in der Weststadt hinterrücks mit einem Messer angegriffen und dabei fast getötet hat. In ihren Plädoyers haben sie am Montag ihre Forderungen begründet.

„Manchmal können wir nicht mit Sicherheit sagen, was passiert ist. Dann muss der Angeklagte freigesprochen werden“, sagt der Anwalt. Während der Verhandlung hatte er immer wieder Widersprüche und Unklarheiten aufgedeckt. So hatte der Geschädigte, der in diesem Verfahren als Nebenkläger auftritt, in seinen Aussagen bei der Polizei weder etwas vom gemeinsamen Frühstück, als von einem Telefonat des Angeklagten erzählt. In diesem ging es um Geld, das der Beschuldigte einem Bekannten zurückzahlen sollte. Eben jenes Telefonat sieht der Verteidiger aber als Grund dafür, dass ein Streit zwischen den beiden ausgebrochen war. In dessen Verlauf soll der Andere auf seinen Mandanten losgegangen sein – nicht umgekehrt.