Braunschweig. Nach dem Unfalltod eines Fußgängers und Unfallflucht wird ein Autofahrer im Amtsgericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Er hantierte am Autoradio, war in Gedanken bei der Trennung von seiner Freundin und der Nachricht von ihrer Schwangerschaft, als er auf dem Weg zum Einkaufen die Herzogin-Elisabeth-Straße passierte. Den 89-jährigen Fußgänger mit Rollator und Hund bemerkte der Autofahrer erst, „als er direkt vor mir war“. Zu spät. Seine Unaufmerksamkeit am Steuer kostete den alten Mann im Juli 2017 das Leben.

Doch musste sich der heute 26-Jährige nicht nur wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Strafrechtlich schwerer noch wiegt sein Verhalten nach dem Unfall: Ohne auszusteigen flüchtete er und ließ das Unfallopfer bewusstlos und schwer verletzt auf der Straße liegen. Erst am nächsten Tag stellte er sich der Polizei.