Braunschweig. Die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim verurteilte einen 55-Jährigen wegen Computerbetrugs in 34 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft.

Die Kammer unter Vorsitz der Richterin Karin Brönstrup folgte in ihrem Urteil nicht dem Antrag des Verteidigers. Er hatte in seinem Plädoyer auf die Machenschaften des ehemaligen Freundes und Geschäftspartners seines Klienten aus Hildesheim verwiesen. Dieser sei es gewesen, der unberechtigterweise Lastschriften von zwei Konten abgebucht und über die Gutschriften sofort verfügt habe. Einen gemeinsamen Entschluss zu dem Lastschrift-Betrug mit seinem Mandanten habe es nicht gegeben. Er wies darauf hin, dass sich die gesamte Anklage allein auf die Aussage des Hildesheimers stützen würde.

Dieser war bereits 2016 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte in diesem Verfahren den Braunschweiger schwer belastet. Sein Mandant sei zwar betrügerischen Machenschaften nicht abgeneigt, aber hier habe er nicht mit dem Hildesheimer zusammengewirkt. Von den Anklagepunkten sei er deshalb freizusprechen.