Braunschweig. Hehlerei wurde einem 31-jährigen Braunschweiger vorgeworfen, da er mit geklauten Fahrrädern gehandelt hatte.

Jetzt fällte das Landgericht Hildesheim sein Urteil: Der Mann wurde freigesprochen. Der Braunschweiger hatte ausgesagt, dass er nicht einmal geahnt habe, dass die Fahrräder gestohlen waren, die er einem Hildesheimer abgekauft hatte.

Die Kammer unter Vorsitz des Richters Rainer de Lippe konnte dies dem Mann nicht widerlegen und sprach ihn deshalb frei. Der mitangeklagte 26-jährige Fahrradverkäufer aus Hildesheim hingegen wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – auf Bewährung. Betrugstaten im Internet und Hehlerei hält die Kammer für erwiesen. Sie geht davon aus, dass er mit zwei polnischen Staatsbürgern auf Diebestour gegangen ist, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.