Braunschweig. Alle müssen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen. Die Kontrollen werden laut Polizei fortgesetzt.

Neun Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes der Stadt und fünf Polizeibeamte kontrollierten am Dienstagnachmittag das verbotene Durchfahren der Fußgängerzone durch Radfahrer in der Innenstadt. Zwischen 14 und 16 Uhr wurden dabei im Bereich der Schuhstraße 105 Verstöße festgestellt und mit jeweils 15 Euro Verwarngeld geahndet.

Während die betroffenen Radler nicht immer einsichtig waren, begrüßten die Fußgänger die Aktion. Derartige Kontrollen werden fortgeführt, heißt es im Polizeibericht vom Mittwoch.

Wie, vor allem zu welchen Zeiten, die Nutzung der Fußgängerzone für Radfahrer möglich ist, kann auf der Internetseite der Stadt Braunschweig eingesehen werden.