Braunschweig. Vor dem Amts- und Landgericht beginnen die Prozesse. Der Vermieter will nun doch Geld zahlen, wenn Mieter vorzeitig ausziehen.

Was wird aus dem Hochhaus Otto-von-Guericke-Straße? Verkaufsverhandlungen laufen offenbar. Und die Mieter? Eine Kündigung wollen sie nicht akzeptieren und pochen auf ihre Mietverträge. Amts- und Landgericht müssen nun entscheiden.

Im Hochhaus hätte eigentlich niemand wohnen dürfen. Es wurde 1973 als Bürogebäude genehmigt. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Denn wenn Büros zu Appartements werden, ist das ist eine Nutzungsänderung, die beantragt werden muss. Das geschah nie.