Braunschweig. Die Verkehrs-GmbH nimmt nur noch spezielle E-Scooter mit. Heidi Hüther weiß nun nicht mehr, wie sie zu ihren Ärzten kommen soll.

Die Verkehrs-GmbH hat damit begonnen, den sogenannten E-Scooter-Erlass umzusetzen. Behinderte, die auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, wurde mitgeteilt, dass sie künftig ganz spezielle E-Scooter benötigen. Anderenfalls werden sie in Bussen und Bahnen nicht mehr mitgenommen.

Zum Jahreswechsel hat der Tarifverbund erstmals die Beförderungsbedingungen geändert. Dort heißt es: „E-Scooter werden nur mitgenommen, wenn der Hersteller die Mitnahme in der Bedienungsanleitung ausdrücklich freigibt und der Linienbus für die Mitnahme geeignet ist.“ Vom 1. August an gilt das auch für Straßenbahnen.