München.

Bundesbeamte darf der Dienstherr in ganz Deutschland versetzen. Wenn es dafür gute Gründe gibt und die Versetzung den Beamten und seine Familie nicht zu sehr belastet, ist sie auch ohne seine Zustimmung möglich, so ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 6 ZB 18.324), auf das der Deutsche Gewerkschaftsbund hinweist. dpa