Düsseldorf.

An diesem Wochenende ist die Nacht auf Sonntag wegen der Zeitumstellung eine Stunde kürzer. Für Berufstätige, die dann Nachtschicht haben, ist das gute und schlechte Nachricht zugleich. Einerseits müssen sie weniger arbeiten und die fehlende Zeit auch nicht nachholen, wie der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt. Die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr entfällt ja wegen der Umstellung auf Sommerzeit. Wer nach Stunden bezahlt wird, bekommt aber auch keinen Lohn für die fehlende Stunde. Feste Monatsgehälter ändern sich nicht. Den Nachtzuschlag gibt es für die übersprungene Stunde aber nicht. dpa