Hannover. Sie dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein und arbeiten ehrenamtlich.

Die Suche nach Schöffinnen und Schöffen läuft derzeit auf Hochtouren. Bis Ende des Jahres brauchen die Gerichte in Niedersachsen und Bremen rund 4000 Freiwillige, wie der Vorsitzende der Schöffenvereinigung der beiden Bundesländer, Michael Schmädecke, sagte. Die Auswahl wird in den Kommunen getroffen. Schwierigkeiten gibt es vor allem in Großstädten.

Welche Aufgaben haben die ehrenamtlichen Richter?

Die Laienrichter arbeiten an Strafgerichten, Amtsgerichten und Landgerichten. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie hauptamtliche Richter. Gemeinsam entscheiden sie über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. „Der Schuldspruch muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit fallen“, erklärt Thorsten Prange, der als vorsitzender Richter am Landgericht Bremen arbeitet und in der großen Wirtschaftsstrafkammer die Verhandlung mit insgesamt drei Berufsrichtern und zwei Schöffen führt. Gegen die Stimmen der Schöffen kann im Strafprozess niemand verurteilt werden.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?

Alle Frauen und Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft, die mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind, können Schöffen werden. Besondere Rechtskenntnisse benötigen sie nicht. Insgesamt sollen möglichst viele Berufsgruppen sowie gleichermaßen Männer und Frauen vertreten sein. Hauptamtliche Juristen können nicht als Schöffen arbeiten. Nur im Jugendstrafrecht gibt es besondere Regeln. Dort müssen Schöffen im Bereich Erziehung arbeiten, beispielsweise als Kindergärtnerinnen.

Wie zeitaufwendig ist das Amt?

Das ist unterschiedlich. Während manche Prozesse nach wenigen Verhandlungstagen abgeschlossen werden, dauern andere Monate oder Jahre. Wie viele Stunden der Einsatz im Gericht dauert, variiert ebenfalls stark, wie Schmädecke berichtet. Schöffen werden generell für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Derzeit suchen die Gerichte Frauen und Männer für 2019 bis 2023. Pro Schöffe und Jahr sind zunächst zwölf Hauptverhandlungen angesetzt. An wie vielen Hauptverhandlungen die Schöffen letztlich beteiligt sind, ergibt sich im Laufe des Jahres.

Gibt es genug Schöffen?

Nach Angaben der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen in Niedersachsen und Bremen gibt es grundsätzlich ein großes Interesse an der Tätigkeit. In den meisten Kommunen gibt es genug Bewerber. Schwieriger ist die Suche oft in Großstädten. Landesweit gibt es großen Bedarf an Jugendschöffinnen.

Wie suchen die Kommunen nach Freiwilligen?

In der Regel wenden sich die Kommunen an die Medien und hoffen auf interessierte Leserinnen, Zuschauer und Zuhörer. Dass Schöffen per Zufallsverfahren aus dem Adressregister ausgewählt werden – wie es beispielsweise schon in Berlin vorgekommen ist – ist Schmädecke zufolge in Niedersachsen selten. Auch Zwangsverpflichtungen sind die absolute Ausnahme. Allerdings gebe es einige Freiwillige, die kurz vor der Wahl zum Schöffen einen Rückzug machten. Gerade bei langwierigen Prozessen könne das Schöffenamt sehr belastend sein und auch vom Arbeitgeber große Zugeständnisse verlangen.

Wie kann das Amt mit beruflichen Pflichten vereinbart werden?

Bei der Vereinbarung von Ehrenamt und Beruf kommt es immer wieder zu Problemen. Zwar ist gesetzlich geregelt, dass der Schöffeneinsatz Priorität gegenüber der Berufstätigkeit hat, doch Schmädecke zufolge gibt es häufig Streitfälle mit Arbeitgebern. Demnach beschweren sich viele Schöffen, dass ihre Arbeitgeber das Ehrenamt nicht unterstützen.

Ist die Arbeit bezahlt?

Lohn gibt es nicht. Neben einer Aufwandsentschädigung von sechs Euro pro Stunde werden die Fahrtkosten zum Gericht erstattet.

Wie sehen Berufsrichter die Schöffen?

„Ich verhandle sehr gerne mit Schöffen“, sagte Richter Prange. „Sie gewährleisten in nicht-öffentlichen und auch in öffentlichen Verhandlungen die Kontrolle der Öffentlichkeit. Die Urteile ergehen im Namen des Volkes und die Laienrichter sind Angehörige des Volkes.“ dpa