Berlin.

Auszubildende müssen es nicht hinnehmen, wenn der Arbeitgeber eine Probezeit von mehr als vier Monaten verlangt. Darauf weist das Bildungsministerium in der Neuauflage seiner Broschüre „Ausbildung & Beruf“ hin. Laut Gesetz seien maximal vier Monate zulässig (Paragraf 20 Berufsbildungsgesetz). Ein Monat ist Pflicht. In der Probezeit kann der Betrieb, aber auch der Jugendliche, das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist kündigen.