Harz. Kein Aprilscherz: Seit dem 1. April 2024 gelten wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Heizgas. Was das für die Kunden bedeutet.

Alles hat ein Ende: Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas endete zum 31. März 2024. Seit dem 1. April beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent. Diese war im Oktober 2022 zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt worden. Ab sofort also gelten andere Gaspreise, natürlich auch für Kunden der Harz Energie.

Gaslieferant muss Kunden über Umsatzsteueranstieg nicht informieren

Gibt der Gas-Lieferant die Erhöhung der Umsatzsteuer unverändert an den Kunden weiter, muss das Unternehmen den Kunden nicht im Vorfeld informieren, sagt die Bundesnetzagentur. Weiterhin informiert sie auf ihren Internetseiten darüber, dass die Bundesregierung auch beim Strompreis sparen möchte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hierzu. Dies betrifft am Ende auch Zuschüsse zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber. Dadurch werden die Netzentgelte wohl steigen.

Preise für Gas und Strom: Was sagt die Harz Energie?

Zu den Auswirkungen und zur Entwicklung von Gas- und Strompreis nimmt für die Harz Energie Pressesprecher Jan Mohr auf Nachrage des Harz Kurier Stellung.

Die Umsatzsteuer steigt von 7 auf 19 Prozent. Wie viel muss der Kunde der Harz Energie nun mehr zahlen für das Gas?

Durch das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde der Umsatzsteuersatz für Erdgas vom Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1. April gilt jetzt aber wieder der Normalsteuersatz von 19 Prozent. Die Harz Energie-Netto-Preise (Grund- und Arbeitspreise ohne Umsatzsteuer) ändern sich nicht.

Für einen typischen Ein-Personen-Haushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden entstehen aber durch die Steuererhöhung monatliche Mehrkosten in Höhe von 13,86 Euro. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh muss in der Grundversorgung mit Mehrkosten von 23,79 Euro pro Monat rechnen. In anderen Tarifen außerhalb der Grundversorgung können diese Werte abweichen.

Können Kunden der Harz Energie noch Zählerstände zum 31. März melden oder ist das nicht mehr möglich?

Unsere Kunden können Ihren Zählerstand persönlich, telefonisch oder online im Kundenportal unter www.harzenergie.de/kundenportal mitteilen. Dies ist aber nicht verpflichtend. In der Jahresrechnung grenzen wir den Erdgasverbrauch bis zum 1. April 2024 unter Berücksichtigung von Temperaturinformationen und dem kundenindividuellen Verbrauchsverhalten in der Vergangenheit rechnerisch ab. Unsere Kunden müssen also nichts tun.

Was können Sie uns zur Preisentwicklung beim Gas in den kommenden Monaten sagen?

Die Harz Energie hatte die Preise für Erdgas zuletzt am 1. September 2023 gesenkt. Das Unternehmen hatte damit gesunkene Kosten für die Energiebeschaffung noch vor dem Winter an ihre Kunden weitergegeben. Die Preissenkung lag bei ca. 18 Prozent. Die Erdgaspreise bleiben in den kommenden Monaten stabil, trotz deutlich höherer Kosten für CO2-Zertifikate seit dem 1. Januar 2024. Diese stiegen zum Jahreswechsel von 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne. Das beutetet zusätzliche Kosten von 0,9714 Cent pro Kilowattstunde brutto.

Wird sich auch der Strompreis erhöhen? Wenn ja, wie genau?

Die Harz Energie GmbH plant aktuell keine Erhöhung der Strompreise. Trotz gestiegener Netzentgelte und höherer Abgabenlast seit dem 1. Januar 2024 bleiben die Strompreise bis auf Weiteres stabil.

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