Osterode. Weder die Stadt Osterode am Harz noch der VTM hatten die gesetzliche Vorgabe am Palmsonntag auf dem Schirm. Was sagt der Landkreis Göttingen dazu?

Das Wetter passte zu Außenaktionen überhaupt nicht am Palmsonntag, und so wurde der Verkaufsoffene des Vereins für Tourismus und Marketing Osterode (VTM) von kühlen Temperaturen, Wind und Regenschauern begleitet. Und dennoch: „Wir können ein durchaus positives Fazit ziehen, es war überraschend viel los, die meisten Geschäftsleute waren zufrieden“, freut sich Vorsitzender Daniel Li. Im Vorfeld allerdings hatte es einige Aufregung gegeben.

Verkaufsoffener Sonntag in Osterode: Durch Medien auf Verbot am Palmsonntag aufmerksam geworden

Bekannt geworden war eine Absage des für Sonntag, 24. März, geplanten Erlebnissonntags mit offenen Geschäften in der Innenstadt von Lüneburg und hatte den Fokus auf ein Landesgesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten gerichtet, das offensichtlich bislang nicht überall durchgedrungen war. Demnach sind für bestimmte Tage verkaufsoffene Sonntage nicht vorgesehen. Dazu gehören neben Ostersonntag, Pfingstsonntag, dem Volkstrauertag, Totensonntag sowie den Adventssonntagen auch der Palmsonntag.

„Wir haben am Sonntag vor Ostern schon immer einen verkaufsoffenen Sonntag organisiert“, sagt VTM-Vorsitzender Daniel Li. Kritik daran gab es bislang von keiner Seite. Auf ein Verbot wäre man deshalb nie von selbst gekommen und habe erst in der Woche davor aus den Medien davon erfahren.

Stadt Osterode am Harz gibt ihr Okay

Ähnlich ging es der Stadt Osterode, die für die Veranstaltung traditionsgemäß ihr Okay gegeben hatte. „Die Stadt ist so verfahren wie bisher“, erklärt Presseverantwortlicher Uwe Breyer. Und auch die Stadt Einbeck hatte das Öffnen der Geschäfte zum Frühlingsmarkt am Palmsonntag genehmigt und blieb dabei, obwohl die Verwaltung inzwischen wusste, dass sie einen Fehler gemacht hat.

In Osterode, so Breyer, habe sich ein Planungsfehler eingeschlichen. „Im zuständigen Fachdienst hat man beim 24. März nicht an den Palmsonntag gedacht. Der Umstand ist nach meinem Kenntnisstand Mitte letzter Woche aufgefallen. Da waren die Vorbereitungen schon so weit fortgeschritten, dass eine Rücknahme der Genehmigung in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht unverhältnismäßig gewesen wäre. Das Verwaltungsverfahrensrecht sieht entsprechende Heilungsmöglichkeiten vor, die dann in Osterode und in Einbeck angewandt worden sind“, erklärt er weiter.

„Für uns wäre es der Supergau gewesen, hätten wir zurückziehen müssen“, sagt Daniel Li. Allein organisatorisch alle Einzelhändler in kurzer Zeit zu erreichen, sei unmöglich gewesen.

Osterode wird Regelung künftig beachten

Und was sagt nun der Landkreis Göttingen als Aufsichtsbehörde dazu? „Es ist richtig, dass die Stadt Osterode am Harz, wie es auch in Vorjahren üblich war, eine Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot am Palmsonntag genehmigt hat, was gegen geltendes Recht verstößt. Der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter haben dem Landkreis gegenüber eingeräumt, dass dies ein Fehler war und dass die Stadt Osterode am Harz künftig die gesetzlichen Regelungen beachten wird“, informiert Presseverantwortlicher Florian Heinz.

Religiösen und kulturellen Charakter des Palmsonntags respektieren

Und weiter: Es sei nachvollziehbar, dass die Absage des Verkaufsoffenen Sonntags zwei Tage vor dem geplanten Termin erhebliche negative Konsequenzen gehabt hätte. Die bereits getätigten Vorbereitungen und Investitionen sowie der Vertrauensschutz der Gewerbetreibenden seien wichtige Faktoren, die in Betracht zu ziehen waren. „Auf der anderen Seite ist es jedoch auch wichtig, den religiösen und kulturellen Charakter des Palmsonntags zu respektieren und die Sonn- und Feiertagsruhe zu wahren.“

Die Stadt Osterode habe sich in Kenntnis der Rechtslage für den Verkaufsoffenen Sonntag entschieden.

Heinz: „Die Landkreisverwaltung hat mit der Stadt Osterode am Harz Gespräche geführt und geht davon aus, dass die nach der bekundeten Einsicht in den Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen die geltenden Regelungen zum Sonntagsverkaufsverbot künftig beachten wird. Vor diesem Hintergrund ist der Landkreis nicht kommunalaufsichtlich tätig geworden.“

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Auch der Landkreis Northeim wird als Kommunalaufsicht nicht wegen des verkaufsoffenen Palmsonntags gegen die Stadt Einbeck vorgehen. Die bereits getätigten Investitionen und der Vertrauensschutz der Gewerbetreibenden seien wichtige zu berücksichtigende Faktoren, begründet die Kreisverwaltung Northeim ähnlich wie der Landkreis Göttingen ihre Haltung.

Für den VTM steht jetzt fest: „Natürlich werden wir uns künftig an die gesetzlichen Vorgaben halten und vor Ostern einen anderen Termin für unseren verkaufsoffenen Sonntag wählen.“

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