Osterode. Großbrand 1998/1999: Weshalb die Stadt Osterode am Harz auf Feuerwerksverbote im Zentrum setzt, um historische Gebäude vor Brandgefahren zu bewahren.

Keine Böller und Raketen in Osterodes historischer Altstadt

Die historische Altstadt von Osterode am Harz wird auch im Jahr 2023 zu Silvester frei von Böllern und Raketen bleiben. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 in diesem Bereich auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht gestattet. Dies schließt Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper ein und gilt begrenzt auf den Bereich zwischen Bahnlinie, Söse und der sogenannten „Osttangente“ der B241.

Brandschutz: Warum gibt es ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt von Osterode?

Ziel dieser Maßnahme ist die Minimierung der Brandgefahr in der historischen Altstadt. In der Silvesternacht 1998/1999 führte das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu einem Großbrand, bei dem mehrere Häuser der Sösestadt schwer beschädigt wurden. Als eine der ersten Städte Niedersachsens wurde damals das Feuerwerk im Zentrum untersagt, eine Praxis, die sich mittlerweile in vielen Städten etabliert hat.

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Unbekannte Feuerwerksverbotszonen und Bußgeldrisiken: So teuer kann es werden

Viele wissen nicht, dass es auch ohne behördliche Anordnung Verbotszonen für Feuerwerk gibt. Das Zünden von Böllern und Raketen ist beispielsweise in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- oder Altersheimen sowie Fachwerkhäusern generell untersagt. Im vergangenen Jahr schien die Feuerwerksverbotszone für einige jedoch nicht klar zu sein, einschließlich Bereiche wie Bahnhofstraße, Sösepromenade, Berliner Straße, Waldstraße und Teil der Straße „Am Südbahnhof“. Wer dennoch in der Verbotszone Feuerwerk zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Osterode ruft zum verantwortungsbewusstem Umgang mit Feuerwerk auf

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk ist überall geboten, insbesondere in Bereichen mit leicht entzündlichen Stoffen wie trockenen Hecken. Erwachsene tragen dabei eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerksartikeln zu schützen und die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten.

Wer böllert und Silvesterraketen zündet, sollte anschließend das Saubermachen nicht vergessen. 
Wer böllert und Silvesterraketen zündet, sollte anschließend das Saubermachen nicht vergessen.  © stock.adobe.com | conserver

Sauberkeit nach Silvester - Entsorgungshinweise der Stadt

Die Pflicht zur Sauberkeit nach Silvester liegt bei den Verursachern von Verschmutzungen durch Feuerwerksreste auf Straßen und Bürgersteigen. Abgebrannte Feuerwerkskörper sollten jedoch nicht direkt in die Mülltonne geworfen werden, da Glutnester zu einer erneuten Entzündung führen können. Vor der Entsorgung sollten die Feuerwerkskörper ausreichend abgekühlt werden, um mögliche Gefahren zu vermeiden.

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