Badenhausen. Für die restlichen zweieinhalb Monate der Umleitung aufgrund der Sperrung der K431 soll nun in Badenhausen für Verkehrsberuhigung gesorgt werden.

Manche Dinge brauchen eben etwas länger. Vier Monate, um genau zu sein - bürokratische Hürden mahlen eben langsam. Aber Einwohner aus Badenhausen (speziell auch des Unterdorfs) und der Ortsrat von Badenhausen haben es jetzt vielleicht geschafft, dass etwas Verkehrsberuhigung einzieht.

Tempo 30 und Durchfahrt verboten

Seit Dienstag, 19. September, stehen nun auf der Thüringer Straße/Eisdorfer Straße zusätzlich zu den Halteverbotsschildern auch Schilder mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30.

Außerdem wurde an der Einfahrt ins Unterdorf das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ aufgestellt, und das gleiche noch einmal am anderen Ende der Straße an der Tankstelle des Raiffeisenmarktes. Die Straße ist seit je her eine Tempo-30-Zone.

Beschwerden häuften sich

Zur Vorgeschichte: Seit Mai dieses Jahres ist die K431 ab Teichhütte in Richtung Liesenbrücke und Eisdorf komplett gesperrt, weil die Brücke über dem Schlungwasser durch den Landkreis Göttingen abgerissen und neu gebaut werden muss. Die Sperrung soll noch bis November andauern. Was zur Folge hat, dass viele Verkehrsteilnehmer nicht die offizielle Umleitung über die Thüringer Straße und die Eisdorfer Straße, sondern lieber die Abkürzung über die kleine und enge Dorfstraße „Unterdorf“ nehmen. Die Beschwerden von Anwohnern häuften sich, weil sich zum einen natürlich das Verkehrsaufkommen erhöhte, und zum anderen viele Fahrer sich zudem nicht an das vorgeschriebene Tempo 30 halten.

Auf der Thüringer und der Eisdorfer Straße (offizielle Umleitung) gilt nicht nur absolutes Halteverbot, sondern jetzt auch Tempo 30.
Auf der Thüringer und der Eisdorfer Straße (offizielle Umleitung) gilt nicht nur absolutes Halteverbot, sondern jetzt auch Tempo 30. © FMN | Herma Niemann

Bußgelder bei Missachtung

Wie der Ortsbürgermeister von Badenhausen, Mario Passauer, in einem Gespräch mit unserer Zeitung sagte, habe man von der Verwaltung der Gemeinde Bad Grund in Bezug auf die Problematik im Unterdorf mitgeteilt bekommen, dass eine Umleitung einer Kreisstraße Sache des Landkreises sei und die Verwaltung vor Ort keine Handhabe habe. Passauer und der Ortsrat hätten sich selbst an den Landkreis gewandt.

Bei der Missachtung des Schildes „Durchfahrt verboten“ können Bußgelder zwischen 25 und 100 Euro verhängt werden. Das Verkehrszeichen kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern.

Reiter und Führer von Pferden oder Vieh sind von diesem allerdings ausgenommen, obwohl sie rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden. Taucht das Verbotsschild mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die entsprechende Straße befahren und auch dort parken.

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