Wolfsburg. Die Wolfsburger Stadtverwaltung lädt zum Infoabend ein. Es geht um die Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen für Ehrenamtler.

Das Genehmigungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen und die damit gemachten Erfahrungen sind Inhalt einer Informationsveranstaltung, die die städtische Stabsstelle Ehrenamt und der Geschäftsbereich Bürgerdienste anbieten. Die kostenlose Veranstaltung findet am Donnerstag, 9. November, ab 17.30 Uhr im Ratssitzungssaal im Rathaus A statt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung bis zum 6. November ist unter (05361) 282163 oder 281997 und per E-Mail an engagiert@stadt.wolfsburg.de erforderlich.

„Das bürgerschaftliche Engagement in unserer Stadt lebt auch von gemeinsamen Veranstaltungen. Um die ehrenamtlich Tätigen bei der Planung und Organisation dieser Events zu unterstützen, haben wir unter anderem dieses Informations- und Austauschformat ins Leben gerufen. Es ist nun die zweite Veranstaltung in diesem Format“, erklärt Stefan Krieger, Leiter der Stabsstelle Ehrenamt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen in Wolfsburg gelten gewisse Regeln

Inhalte der Veranstaltung sind das Vorstellen der Koordinierungsstelle im städtischen Ordnungsdienst, das Aufzeigen der Regelungen und Verfahrenswege des Genehmigungsverfahrens öffentlicher Veranstaltungen sowie die Unterstützung und die Sonderregelungen für ehrenamtliche Veranstalter. Daneben soll es ein Austausch über die mit dem Verfahren gemachten Erfahrungen geben. Für Fragen anwesend sein werden auch Vertreter des Ordnungsamtes, des Veterinäramtes und der Marketing und Wirtschaft GmbH (WMG).

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Für Feste und Feiern im öffentlichen Raum gelten Regeln bis hin zu Anmelde- und Genehmigungspflichten. „Um den Aufwand für Veranstalter zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt in Wolfsburg die Genehmigung aus einer Hand“, heißt es von der Stadt. Hier bestehe seit geraumer Zeit eine Koordinierungsstelle, die als zentrale Ansprechpartnerin für Veranstalter diene. Seit Ende 2014 entscheidet dieses Gremium für Veranstaltungen über Antragsabgabe und einzureichende Unterlagen.

Mitglieder des Gremiums sind unter anderem das Ordnungsamt, die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Feuerwehr und die Polizei. Einzureichende Unterlagen sind zum Beispiel eine Veranstaltungsbeschreibung, ein Verkehrskonzept sowie ein Sicherheitskonzept.