Wolfsburg. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen den verkaufsoffenen Sonntag geklagt. Darum kassiert das Verwaltungsgericht die Genehmigung der Stadt Wolfsburg ein.

Herber Dämpfer für die Stadt Wolfsburg, die Geschäfte im Designer Outlet Center Wolfsburg (DOW) und alle Shopping-Begeisterten: Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat den für den 2. Juli geplanten verkaufsoffenen Sonntag im DOW kurzfristig verboten. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Genehmigung durch die Kommune geklagt. Nachdem die Entscheidung bereits am Freitagabend gefällt worden war, lieferte das Gericht am Samstag die Erklärung nach.

Verwaltungsgericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag im Outlet-Center Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg habe die Genehmigung zur Sonntagsöffnung kurzfristig am 27. Juni erteilt und am Freitag, 30. Juni, im Amtsblatt bekanntgegeben. Laut Gericht waren die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an sonntägliche Ladenöffnungen stellt, nicht erfüllt. Dies teilte Lena Rühling, stellvertretende Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Braunschweig, am Samstag schriftlich mit.

Laut niedersächsischem Ladenöffnungsgesetz könne die zuständige Behörde auf Antrag eine Sonntagsöffnung von Geschäften zulassen, wenn ein übergeordneter besonderer Anlass vorliegt. Das wirtschaftliche Umsatzinteresse der Ladeninhaber und das „Shopping-Interesse“ der Kunden allein genüge dabei grundsätzlich nicht, um Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zur Erholung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen, schreibt die Gerichtssprecherin.

Gericht: Besucher-Prognose der Stadt Wolfsburg hat gefehlt

Die Stadt Wolfsburg hätte, so die Begründung des Gerichts, einen auf valide Zahlen gestützten Vergleich der Anzahl der Besucher vorlegen müssen, die einerseits aufgrund des geplanten Straßenmusikfestivals und andererseits allein aufgrund einer Öffnung der Designer Outlets zu erwarten seien. Entscheidend für die rechtliche Zulässigkeit sei, dass die Veranstaltung selbst, wie hier das Straßenmusikfestival, in diesem Vergleich einen deutlich größeren Besucherstrom erwarten lasse. Rühling: „So eine Prognose hat die Stadt Wolfsburg nicht schlüssig dargelegt.“ Das musikalische Angebot von „Music & Fashion“ sei eher als ein typisches Begleitprogramm für die Ladenöffnung zu bewerten, zumal das Interesse an dieser Musikveranstaltung mit regionalen Straßenmusikern als solche angesichts der zu erwartenden Anziehungskraft des 85. Stadtgeburtstags mit dem Auftritt national bekannter Bands an diesem Wochenende eher geringer zu erwarten sei.

DOW-Manager Michael Ernst ärgert sich über Öffnungsverbot

Centermanager Michael Ernst bezeichnete die kurzfristige Absage gegenüber unserer Zeitung als „superärgerlich“. In einer Zeit der Insolvenzen, in der alle um Kunden und Umsätze kämpften, sei dies eine Entscheidung gegen die Wirtschaft. Gerichtssprecherin Rühling schreibt dazu in ihrer Begründung: „Dass wegen der Kürze der Zeit die betroffenen Gewerbetreibenden vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer wirtschaftlichen Interessen beklagten, hat überwiegend die Stadt Wolfsburg zu verantworten, die durch eine frühzeitigere Entscheidung und Bekanntmachung des bereits Anfang Juni vorliegenden Antrags mehr Zeit für eine gerichtliche Überprüfung hätte eröffnen können.“

Gegen den Beschluss hat die Stadt Wolfsburg noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.