Wolfsburg. Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassene Feuerwerkskörper sollten gezündet werden. 5 Tipps verrät der Experte.

Nachdem in den vergangenen beiden Jahren das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel auch zur Verhinderung einer Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten verboten war, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr wieder gestattet. „Der richtige und sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern trägt wesentlich zur Vermeidung von Unfällen mit teils schweren Personen- und Sachschäden bei. Damit die Freude an einem farbenfrohen Jahreswechsel bleibt, geben wir von der Berufsfeuerwehr nützliche Tipps für ein gefahrloses Böllern“, erklärt Manuel Stanke, Leiter des Geschäftsbereiches Brand- und Katastrophenschutz, in einer Mitteilung der Stadt Wolfsburg.

Tipp 1: Auf das Zulassungszeichen achten

Niemals sollten selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwendet werden, sondern nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene. Diese Feuerwerkskörper oder ihre Verpackungen tragen ein Zulassungszeichen, das jedem bekannt sein sollte, der Feuerwerkskörper erwirbt oder verwendet. Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem Kurzzeichen der Zulassungsbehörde „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „P I“ oder „P II“, und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM - P II - 1912. Sollte Feuerwerk im EU-Ausland geprüft sein, so können die Zeichen leicht abweichen, aber in jedem Fall muss das „CE“-Zeichen abgedruckt sein. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen darüber hinaus nur durch Personen ab 18 Jahren gekauft und genutzt werden.

Tipp 2: Gebrauchsanweisung unbedingt beachten

Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie gerade gebraucht werden. Den Vorrat an einer anderen sicheren Stelle deponieren. Die Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen. Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten.

Tipp 3: Nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden zünden

Insbesondere sollten Feuerwerkskörper nur im Freien gezündet werden. Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt anzünden. Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häusern oder Nebengebäuden niedergehen können oder durch Bäume oder andere Hindernisse „gefangen“ werden können.

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Tipp 4: Löschmittel bereithalten

Auf jeden Fall dürfen Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wer Gefährdungen anderer – vor allem alkoholisierter – Personen erkennt, sollte auf die Gefahren aufmerksam machen und beispielsweise das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe zu brennbaren Stoffen verhindern. Für alle Fälle sollten geeignete Löschmittel wie Feuerlöscher oder ein Eimer mit Wasser bereitgehalten werden. In der Silvesternacht sollten zudem sämtliche Fenster und Lüftungsklappen der Wohnung und auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und unter Umständen Brände auslösen können.

Tipp 5: Nicht explodierte Feuerwerkskörper sicher entsorgen

Nicht explodierte oder defekte Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden, sondern sicher entsorgen – zum Beispiel in einem Eimer mit Wasser oder Sand. Sollte es dennoch zu Bränden oder Unfällen kommen, ist unverzüglich die Feuerwehr unter Notruf 112 zu alarmieren. Gezündet werden dürfen Feuerwerkskörper übrigens nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr, und dem 1. Januar, 24 Uhr, also nur am Silvestertag und an Neujahr. „Wenn alle diese Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk beachten, gelingt ein festlicher Jahreswechsel und alle kommen gesund ins neue Jahr“, unterstreicht Manuel Stanke abschließend.