Wolfsburg. Eine Wolfsburgerin rief grundlos den Notruf – die Polizeibeamten nahmen sie kurzerhand mit auf das Polizeirevier.

Nachdem sie grundlos den Notruf gewählt hatte, haben Polizeibeamte eine 51-jährige Wolfsburgerin in der Nacht zu Freitag in Gewahrsam genommen. Nach Angaben der Polizei Wolfsburg wählte die Frau ab Donnerstag gegen 13.10 Uhr immer wieder grundlos die 110. Bis 16 Uhr registrierte die regionale Leitstelle in Braunschweig, bei der die Notrufe auflaufen, insgesamt 19 Notrufe, die über das Mobiltelefon der 51-Jährigen getätigt wurden. Infolgedessen fuhren die Beamten zur Wohnanschrift der Anruferin und erklärten ihr, dass die grundlose und wiederholte Betätigung der Notrufnummer 110 nicht zulässig wäre und sie sich strafbar mache. Dabei stellten die Polizisten auch fest, dass die Frau stark alkoholisiert war.

Auch nach der Ermahnung vor ihrer Haustür rief die 51-Jährige weiter den Notruf, heißt es in der Pressemitteilung. Daraufhin ordnete ein Richter des Landgerichts in Braunschweig gegen 18 Uhr die Beschlagnahmung des Mobiltelefons an. Doch auch das stoppte die Anruferin nicht: Nachdem die Beamten das Handy der Frau mitgenommen hatten, rief sie weiter von ihrem Festnetztelefon aus an. Bis etwa 3.40 Uhr registrierte die regionale Leitstelle in Braunschweig insgesamt mehr als 50 Notrufmissbräuche durch die 51-Jährige. Schließlich nahmen die Beamten die Frau mit zur Dienststelle, wo sie als Gast im Gewahrsam der Polizei ihren Rausch ausschlafen konnte.

Wie hoch der Alkoholwert der Frau genau war, konnten die Beamten jedoch nicht feststellen, da sie aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage war, einen Atemalkoholtest durchzuführen, informiert die Polizei. Nun erwartet die Wolfsburgerin neben der Rechnung für Kost und Logis auch eine Anzeige wegen Missbrauch von Notrufeinrichtungen.

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