Wolfsburg. An der Braunschweiger Straße wurde im November 2021 eine Leiche entdeckt. Zur Klärung der Todesursache wurden umfangreiche Untersuchungen vorgenommen.

Aufregung einerseits, große Anteilnahme andererseits herrschte in Wolfsburg, nachdem im vergangenen November die Polizei den Fund einer Leiche an der Braunschweiger Straße vermeldet hatte. Lange Zeit war unklar, was die Todesursache war – ob der Mann auf natürliche Weise aus dem Leben geschieden war, oder ob es sich um ein Verbrechen handelte. Nach Abschluss der medizinischen Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun eine Entscheidung getroffen.

Ein Hund stöberte die Leiche auf

Bei dem Toten handelte es sich um einen 46 Jahre alten Mann, der aus Hannover kam. Er hatte dort

Wenige Tage nach dem Fund der Leiche veröffentlichte die Polizei diese Fotos des Mannes.
Wenige Tage nach dem Fund der Leiche veröffentlichte die Polizei diese Fotos des Mannes. © Polizei Wolfsburg

Verbindungen ins Drogenmilieu. Was er in Wolfsburg machte, ist bis heute ein Rätsel. Die Polizei startete mehrere Aufrufe, dass sich alle melden sollten, die den Mann kannten oder in Wolfsburg gesehen hatten. Möglicherweise lag er schon mehrere Tage tot im Gebüsch, ehe der Hund einer Spaziergängerin die Leiche am 11. November 2021 in der Mittagszeit aufstöberte. Die Spurensicherung der Polizei Wolfsburg forschte bis in die Abendstunden hinein nach Spuren am Leichenfundort.

Möglicherweise war Toter ein Epileptiker

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters, teilte unserer Zeitung auf Nachfrage am Dienstag mit, was alles getan wurde, um den Tod des Mannes aufzuklären: Zunächst war eine rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams in Auftrag gegeben worden. Dies geschah durch die Spezialisten der Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Ärzte gingen davon aus, dass ein Tod durch Regulationsversagen mit Anzeichen einer Unterkühlung am wahrscheinlichsten sei.

„Ein Fremdverschulden konnte jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, so Wolters. „Daher wurde von der Staatsanwaltschaft eine neuropathologische Untersuchung des Gehirns in Auftrag gegeben.“ Auch diese Untersuchung habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fremdverursachung des Todes ergeben. „Denkbar erscheint demnach ein Tod durch die epileptische Grunderkrankung des Verstorbenen.“

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Bei dem Toten war ein Hirnödem festgestellt worden, also eine Hirnschwellung. Dies kann durch einen Sturz hervorgerufen werden – möglicherweise die Folge eines Anfalls. Denkbar ist aber auch durch einen Schlag. Doch dafür gibt es keine Hinweise. Wolters dazu: „Das festgestellte Hirnödem kann demgegenüber als todesursächlich ausgeschlossen werden.“ Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft nun eingestellt.