Wolfsburg. Kinderzuschlag, Heizkostenzuschuss und mehr: Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit leisten Extra-Zahlungen. Wer was bekommt.

Mit dem Ende Mai verabschiedeten Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz und dem zuvor beschlossenen Heizkostenzuschussgesetz erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, Extra-Zahlungen.

Hier lesen Sie, welche Einmalzahlungen und Sofortzuschläge es gibt und was man tun muss, um sie zu erhalten.

Den Sofortzuschlag für Kinder erhalten berechtigte Wolfsburger monatlich

1. Sofortzuschlag für Kinder: Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder ausschließlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen. Voraussetzung: Den Sofortzuschlag erhält nur, wer jünger ist als 25.

Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Juli 2022 gezahlt. Die Auszahlung finde gesondert statt und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen, berichtet die für Wolfsburg zuständige Agentur für Arbeit Helmstedt. Kinder, für die der Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Der Höchstbetrag steige auf 229 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder schon erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung übernehmen die Jobcenter. Im Falle des Kinderzuschlags ist es die Familienkasse der Bundesagentur.

Für Familien gibt es einen Kinderbonus

2. Kinderbonus: Für 2022 sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus vor. Kindergeldberechtigte Familien erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus müsse nicht beantragt werden, die Auszahlung erfolge automatisch, so Agentur-Pressesprecherin Wiebke Saalfrank.

Wichtiger Hinweis für Geflüchtete aus der Ukraine: Um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, ist seit dem 1. Juni keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin mehr nötig.

Einmalzahlungen sollen steigende Energiekosten abfedern

3. Einmalzahlung in der Grundsicherung: Leistungsberechtigte, die für Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Sie soll als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie und durch die aktuellen Preissteigerungen dienen.

Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt, und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter müsse nicht gestellt werden, heißt es von der Agentur für Arbeit.

4. Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld: Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Menschen, die als sogenannte „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.

Auszubildende erhalten Heizkostenzuschuss

5. Heizkostenzuschuss: Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erhalten, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Ausbildungsgeld-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen oder vergleichbaren Maßnahmen teilnehmen. Um den Zuschuss zu erhalten, genügt es schon, wenn sie die Beihilfe oder das Ausbildungsgeld in einem Monat zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 erhalten haben.

Es gibt allerdings keine Doppelzahlungen: Der Anspruchsberechtigte darf nicht als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder in einem Haushalt wohnen, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt. Der Heizkostenzuschuss für Auszubildende beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.