„Absonderung“ klingt für mich eher nach dem Symptom einer Erkältungskrankheit als nach einer Maßnahme zur Vermeidung derselben.

Haben Sie sich mal die Absonderungsverordnung des Landes durchgelesen? Ich gebe Ihnen mal ein Kostprobe. Da heißt es, eine Person soll sich isolieren, unter anderem, wenn: „sie Kenntnis davon hat, dass ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung durch Dritte oder ein Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) ein positives Ergebnis bei ihr in Bezug auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-VirusSARS-CoV-2 aufweist“.

Zu Deutsch: Isolieren Sie sich, wenn Ihr Test positiv ist. Acht Wörter. Das Land braucht dafür 34, und das ist nur ein Halbsatz. Da braucht es Kampfeswillen zum Durchlesen. Und überhaupt: Absonderungsverordnung. „Absonderung“ klingt für mich eher nach dem Symptom einer Erkältungskrankheit als nach einer Maßnahme zur Vermeidung derselben.