Wolfsburg. In der VW-Spitzel-Affäre geht die Staatsanwaltschaft Braunschweig von einem „atypisch verlaufenen Suizid“ eines 37-jährigen Managers aus.

Die Staatsanwaltschaft gab am Freitag den Abschluss der Ermittlungen zum Tod des im Zuge der VW-Spitzel-Affäre freigestellten VW-Managers aus Grasleben und dem Brand seines Wohnhauses bekannt. Der 37-Jährige war am 10. August 2020 bei Rottorf/Klei im Kreis Helmstedt tot in seinem brennenden Fahrzeug aufgefunden worden. Am 26. Mai war zudem das Wohnhaus des Managers in Grasleben vollständig abgebrannt.

Der 37-Jährige hat sich laut Staatsanwaltschaft als mutmaßlicher „Maulwurf“ in der Affäre um Tonbandaufnahmen von konzerninternen Besprechungen bei Volkswagen offenbar derart bedrängt gefühlt, dass er für sich keinen anderen Ausweg als den Selbstmord gesehen habe. Mehrere, nachweislich vom Verstorbenen stammende Abschiedsbriefe, legten diesen Schluss nahe.

Das könnte Sie auch interessieren:

Staatsanwaltschaft geht von Suizid aus

Zum Hintergrund: Die an die Öffentlichkeit gelangten Tonbandmitschnitte sind Bestandteil der so genannten Prevent-Affäre, bei der es um gravierende Vertragsstreitigkeiten zwischen Volkswagen und dem Zulieferer Prevent geht. Was die Aufklärung dieser Affäre angehe, seien weitere Ermittlungen anhängig, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag.

Die sehr umfangreichen Ermittlungen zum Tod des VW-Managers einschließlich eines Brandgutachtens hätten keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter ergeben. Spuren einer Manipulation an dem Auto des Opfers seien nicht gefunden worden. Es müsse von einem untypisch verlaufenen Selbstmord ausgegangen werden.

Die Ruine des im Mai 2020 niedergebrannten Hauses.
Die Ruine des im Mai 2020 niedergebrannten Hauses. © Archiv | Jürgen Paxmann

Brand in Wohnhaus: zweifelsfrei Brandstiftung

Laut rechtsmedizinischer Untersuchung sei der Tod durch die Einwirkung von Rauchgasen eingetreten, so die Staatsanwaltschaft. Die Reifenspuren machten den Versuch des Verstorbenen eindeutig nachvollziehbar, sich durch ein Auffahren auf eine Böschung das Leben zu nehmen. Bei diesem Fahrmanöver habe sich laut Gutachten des Brandsachverständigen mutmaßlich das trockene Gras der Böschung durch die auf dem Boden aufliegende Auspuffanlage entzündet. Von dort habe das Feuer auf den Unterboden des Fahrzeugs und schließlich auf das gesamte Fahrzeug übergegriffen.

Das Feuer, bei dem Ende Mai 2020 das Wohnhaus des 37-Jährigen in Grasleben vollständig niedergebrannt war, sei zweifelsfrei auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen. „Die dafür Verantwortlichen konnten jedoch nicht ermittelt werden“, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung mit. „Auch die Hintergründe des Brandes ließen sich nicht aufklären.“

Der zwischenzeitliche Tatverdacht gegen zwei 33- und 61-jährige, wegen Diebstahls vorbestrafter Männer habe sich nicht erhärten lassen. Damit gebe es auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung im Rahmen eines möglichen Wohnungseinbruchdiebstahls erfolgte. Ebenso wenig hätten sich Belege dafür ergeben, dass die Brandlegung im Zusammenhang mit der „Prevent-Affäre“ steht.