Wolfsburg. Laut der Naturschützer könne von einem „grünen Areal“ bei zwei Drittel Versiegelung keine Rede sein.

Die Nabu-Gruppen der Region Südost-Niedersachsen sind sich einig: Das geplante Gewerbegebiet östlich der Autobahn 39 zwischen dem Kreuz Wolfsburg/Königslutter und der Anschlussstelle Scheppau wäre ein Eingriff in die Natur, der für den Naturschutz nicht tragbar ist. Während die betroffenen Städte und Kommunen bereits große Summen in eine Machbarkeitsstudie für das Vorhaben investieren, wird die Bedeutung der Fläche für Natur- und Artenschutz völlig außer Acht gelassen, heißt es in einer Mitteilung des Naturschutzbundes. Wieso sonst habe man im Vorfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt?

Für das Gewerbegebiet planen die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel sowie die Städte Wolfsburg und Braunschweig die Versiegelung von etwa 120 Hektar der Gesamtfläche, die laut Planung
186 Hektar betragen soll. Auch wenn das Gebiet als „grünes“ Gewerbegebiet betitelt werde, könne sich mit dieser Schönfärberei nicht hinter dem massiven Eingriff in die Natur versteckt werden, meint der Nabu.

„Kein offener Boden bei zwei Drittel Versiegelung“

Geplant sei eine Bodenversiegelung von mehr als zwei Dritteln der Gesamtfläche. Die Funktion eines offenen Bodens gehe dadurch verloren. Zudem habe das Planungsgebiet durch die charakteristische Offenlandschaft eine hohe Bedeutung für die Fauna. Von „Grün“ könne hier nicht die Rede sein, so der Nabu. Zumal für Transportzwecke ausschließlich auf die Nähe zur Autobahn gesetzt wird. Ein Gleisanschluss sowie der Wasserweg und der Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr fehlen komplett. Das widerspreche sämtlichen CO2-Zielen und Diskussionen über Klimaschutz.

Im Flächennutzungsplan seien bereits 942 Hektar für potenzielle Gewerbeflächen ausgewiesen worden. Alte Gewerbeflächen bieten großes Potenzial zum Recycling. Diese Option wird auch ausdrücklich im Koreg genannt. Mit der Durchführung einer kostenintensiven Machbarkeitsstudie wird dem Regionalen Raumordnungsplan vorgegriffen. Dieser enthält rechtliche Vorgaben aus Deutschland und der Europäischen Union, die dringen geprüft werden müssen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

„Kosten für die Machbarkeitsstudie an anderer Stelle besser aufgehoben“

Im Jahr 2008 wurde der Bereich für das geplante Großgewerbegebiet laut Regionalem Raumordnungsplan als geschützt ausgewiesen. Der Hauptgrund hierfür waren Naturschutzgründe, die eindeutig gegen eine Bebauung sprachen. Dieser Beschluss wurde auch politisch mitgetragen. Zusätzlich liege die Planungsfläche zu einem Drittel im Naturpark Elm-Lappwald. Naturparke gehören naturschutzrechtlich gesehen zu den Teilen in Niedersachsen, die besonders geschützt und in ihrer Form bewahrt werden sollen.

Die 200.000 Euro, die von den Kommunen für eine Machbarkeitsstudie vorgesehen sind, wären an anderer Stelle wohl besser eingesetzt.