Wolfsburg. Der 30-Jährige war bei seiner Tour in der Nacht zum Sonntag zudem ohne Führerschein unterwegs. Bereits im Oktober war er entsprechend aufgefallen.

In der Nacht zum Sonntag haben Polizisten einem 30 Jahre alten Autofahrer die Weiterfahrt untersagt. Ein Alkoholtest des 30-Jährigen hatte zuvor 2,51 Promille ergeben, schreibt die Polizei. Daraufhin wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Der Mann fiel einer Streifenbesatzung um kurz nach
4 Uhr in der Seilerstraße auf, als er in seiner Fahrspur in Schlangenlinien fuhr und abrupt die Geschwindigkeit verringerte. Gleich zu Beginn der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Der 30-Jährige konnte zudem keinen Führerschein vorweisen.

Bei den weiteren Ermittlungen zeigte sich, dass der Beschuldigte bereits am 10. Oktober im Kreis Plön in Schleswig-Holstein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 3,36 Promille und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war. Nun muss sich der 30-Jährige erneut wegen der gleichen Vorwürfe strafrechtlich verantworten. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde eine Sicherheitsleistung von 400 Euro einbehalten.