Wolfsburg. Bürger und Mitarbeiter sollen vor herabfallenden Fassadenplatten geschützt werden.

Wie im Januar angekündigt und vom Rat der Stadt im Februar beschlossen, rüstet die Stadt das Rathaus A ein, um Bürger und Mitarbeiter vor einem möglichen Herabfallen von Fassadenplatten zu schützen. Die vorbereitenden Arbeiten dafür starten am 14. April, wie die Stadt mitteilt.

Zunächst werden Bauzäune und Baustellencontainer aufgestellt und große Mengen Gerüstmaterial angeliefert. Ab dem 20. April erfolgt die Demontage und Einlagerung des Glockenspiels. Parallel dazu wird an anderer Stelle bereits mit dem Aufbau des Gerüstes begonnen. Dabei werden wieder große Autokrane und umfangreiche Behelfskonstruktionen zum Einsatz kommen.

Der gesamte Aufbau wird bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Das Gerüst wird voraussichtlich bis zum Sommer 2021 stehen bleiben und ist zugleich für die Montage von circa 4000 Quadratmetern neuen Platten im Jahr 2021 vorgesehen. Für das Einrüsten und die Standzeit des Gerüsts inklusive aller Nebenarbeiten und Planungskosten hat der Rat 1,56 Millionen Euro genehmigt. Zusätzlich hat der Rat 200.000 Euro für die Vorbereitung des Plattenaustauschs bereitgestellt. Darin enthalten sind die Planungskosten sowie die Kosten für die Auswahl geeigneten Materials.

Wann die Auswahl in den Steinbrüchen vor Ort tatsächlich erfolgen kann, sei aufgrund der derzeitigen Lage nicht abzusehen. Ebenso stehe ein Termin zur gerichtlichen Entscheidung des Streits noch nicht fest. Wichtig sei, dass der Schutz vor sich möglicherweise lösenden Platten nun durch das Gerüst weiterhin sichergestellt werde. Bisher erfolgte die Sicherung durch regelmäßige Prüfung der Fassade durch einen Sachverständigen. Dabei wurden insgesamt über 90 schadhafte Platten entnommen. Es sind keine Platten heruntergefallen.

Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen

Zum Hintergrund: Innerhalb der Gewährleistungszeit der 2012 durchgeführten Sanierung stellte die Stadt Mängel an den Fassadenplatten fest und hatte den Rechtsnachfolger der seinerzeit beauftragten Firma zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Diese hat eine Nachbesserung bisher verweigert. Nach dem Ergebnis einer von der Stadt beantragten gerichtlichen Begutachtung der Fassade sind die Platten für den weiteren Verbleib an der Fassade nicht geeignet und müssen ausgetauscht werden.

Betroffen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur die Fassadenplatten und nicht auch die Unterkonstruktion. Bei den Fassadenplatten handelt es sich um Travertin, ein Kalkstein, der auch bei anderen Gebäuden in Wolfsburg Verwendung gefunden hat und als Fassadenbekleidung grundsätzlich geeignet ist. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. red