Wolfsburg. Das Jobcenter weist auf Hilfen für Betroffene in Zeiten der Corona-Krise hin. Die Mitarbeiter sind erreichbar – aber nur per Telefon und E-Mail.

Weil gerade viele Wolfsburger wegen der Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten, informiert das Jobcenter Wolfsburg in einer Mitteilung über die Neuregelungen in der Grundsicherung. Die Ausbreitung des Virus habe spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Eine Folge seien bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Das Jobcenter Wolfsburg informiert, welche Unterstützung Betroffene in dieser Situation im Bereich der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) nutzen können. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung sei durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert worden.

Für folgende Personengruppen, kann der Bezug von Grundsicherung jetzt in Frage kommen:

•Personen, die von Kurzarbeit betroffen sind oder Arbeitslosengeld beziehen und deren Einkommen deshalb so stark verringert ist, dass der Lebensunterhalt der Familie nicht mehr gesichert ist

•Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer in finanzieller Not, weil ein Großteil der Aufträge verloren gegangen ist.

Und das ändert sich bei den Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherung:

•Die Vermögensprüfung wird ausgesetzt. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, kann sein Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezuges behalten, soweit es nicht eine besondere Höchstgrenze überschreitet.

•Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung: Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Schuldzinsen) inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

•Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig: Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Bewilligungszeiträume, vom 31. März bis einschließlich 30. August werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Ein Weiterbewilligungsantrag ist nicht erforderlich.

Nähere Informationen und abrufbare Anträge gibt es unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Auch wenn derzeit die Türen für den Kundenverkehr geschlossen sind, sind die Mitarbeiter des Jobcenters unter der neuen Servicenummer (05361) 4649333 von 8 bis 13 Uhr erreichbar, zusätzlich unter (05361) 4649100 (8 bis 18 Uhr) oder E-Mail jobcenter-wolfsburg@jobcenter-ge.de. Ab sofort ist auch eine Sonderhotline für Selbstständige, Freiberufler und alle anderen Betroffenen geschaltet: (0800) 4555523 (kostenfrei). red