Wolfsburg. Es stellt sich heraus, dass der E-Scooter für 25 Stundenkilometer für den Straßenverkehr zugelassen und somit fahrerlaubnispflichtig ist.

Gleich vier Wolfsburger müssen sich nach einer Verkehrskontrolle am Donnerstagabend in der Innenstadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Das Quartett im Alter zwischen
25 und 30 Jahren wechselte sich gegen 19.35 Uhr in der August-Horch-Passage mit dem Fahren eines E-Rollers ab, bevor Beamte die Fahrten stoppten und eine routinemäßige Verkehrskontrolle vornahmen, wie die Polizei mitteilt. Hierbei stellte sich heraus, dass der E-Scooter für 25 Stundenkilometer für den Straßenverkehr zugelassen und somit fahrerlaubnispflichtig ist. Die vier konnten jedoch keinen Führerschein vorzeigen. Zusätzlich bestand für den Elektro-Roller keine Versicherung, was einen
Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz darstellt. red