Wolfsburg. Geprüfte und zugelassene Böller sind an einem amtlichen Zulassungszeichen zu erkennen.

Die Wolfsburger Berufsfeuerwehr gibt Tipps, wie das „Böllern“ zum Jahreswechsel gefahrlos möglich ist.

Niemals sollten selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwendet werden, sondern nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Diese Feuerwerkskörper oder ihre Verpackungen tragen ein Zulassungszeichen. Es setzt sich aus dem Kurzzeichen der Zulassungsbehörde „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „P I“ oder „P II“, und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM – P II – 1912. Sollte Feuerwerk im EU-Ausland geprüft sein, so können die Zeichen leicht abweichen, aber in jedem Fall muss das „CE“-Zeichen abgedruckt sein.

Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und genutzt werden.

Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie gerade gebraucht werden. Den Vorrat an einer anderen sicheren Stelle deponieren. Die Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen. Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten. Insbesondere sollten Feuerwerkskörper nur im Freien gezündet werden. Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt anzünden. Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser oder Nebengebäude niedergehen können oder durch Bäume oder andere Hindernisse „gefangen“ werden können.

Auf jeden Fall dürfen Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen. Wer Gefährdungen anderer – vor allem alkoholisierter – Personen erkennt, sollte auf die Gefahren aufmerksam machen und das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe zu brennbaren Stoffen verhindern.

Für alle Fälle sollten geeignete Löschmittel wie Feuerlöscher oder ein Eimer mit Wasser bereitgehalten werden. In der Silvesternacht sollten Fenster und Lüftungsklappen der Wohnung und auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und Brände auslösen können. Nicht explodierte oder defekte Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden, sondern sicher entsorgen – zum Beispiel in einem Eimer mit Wasser oder Sand. red