Wolfsburg. Der 30-Jährige hat zudem keinen Führerschein. Dies fiel der Polizei bei der Unfallaufnahme auf. Der Autofahrer rutschte mit dem PKW in einen Graben.

Wegen gleich vier Verstößen wird sich ein 30 Jahre alter Wolfsburger demnächst vor Gericht verantworten müssen. Der 30-Jährige war am Donnerstagmorgen gegen 0.30 Uhr mit seinem BMW auf der Helmstedter Straße unterwegs gewesen und hatte beim Ausfahren aus dem Kreisel die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. In der Folge rutschte er mit seinem PKW in den Graben.

Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei kam laut Mitteilung der Beamten heraus, dass der BMW gar nicht zugelassen war. Kennzeichen befanden sich nicht mehr am PKW. Diese hatte der 30-Jährige nach dem Unfall abgenommen und führte diese im Rucksack mit sich. Allerdings handelte es sich hierbei um selbst gefertigte Kennzeichen. Ferner hatte der Autofahrer keine gültige Fahrerlaubnis und stand zudem unter dem Einfluss von Marihuana. Die Beamten nahmen den Wolfsburger daraufhin mit zur Polizeiwache, wo ihm durch einen approbierten Arzt eine Blutprobe entnommen wurde.

Den Autofahrer erwartet nun ein Verfahren wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung bezüglich der selbst hergestellten Kennzeichen, Steuervergehen und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der BMW war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.