Wolfsburg. Schuldspruch in der Polizeiaffäre – Hans-Ulrich Podehl (63) soll wegen einer Sex-Offerte eine hohe Geldstrafe zahlen.

Das Landgericht Braunschweig hat am Mittwoch Wolfsburgs Ex-Polizeichef Hans-Ulrich Podehl wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 11.400 Euro verurteilt. Die zwei Berufs- und zwei Schöffenrichter der 2. großen Strafkammer sehen es als erwiesen an, dass der 63-Jährige einer Polizeiangestellten eine Stelle in der Dienststelle angeboten und sie gefragt habe, ob sie dafür zu sexuellen Handlungen bereit sei. Damit ist der Straftatbestand der Bestechlichkeit in einem minder schweren Fall erfüllt, stellte die vorsitzende Richterin Daniela Kirchhof fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft besuchte im Oktober 2012 die damalige LKA-Mitarbeiterin im Zuge eines Frauen-Förderprogramms die Polizei Wolfsburg. Mit Podehl führte sie ein Interview über „Organisationskultur und Leitbilder“. Im Anschluss soll er ihr die Offerte gemacht haben. Davon will die Frau sogleich ihrem Mentor, dem damaligen Leiter Einsatz in Wolfsburg und heutigen Peiner Polizeichef Thorsten Kühl, berichtet haben. Dieser wäre über das Thema hinweggegangen. Vier Jahre danach will die Frau aufgrund der Ermittlungen gegen Podehl in einem Stalking-Verfahren, das später eingestellt wurde, den Mut gefasst haben, Anzeige zu erstatten. Podehl behauptete im Prozess, er könne sich an die Frau nicht erinnern und bekräftigte, er würde einer Frau niemals ein solches Angebot machen.