Wolfsburg. Hat sich der Wolfsburger Ex-Polizeichef mit Sex bestechen lassen? Das Urteil des Landgerichts wird am Mittwochvormittag erwartet.

Hat sich Wolfsburgs Ex-Polizeichef Hans-Ulrich Podehl der Bestechlichkeit schuldig gemacht, weil er im Oktober 2012 einer Polizei-Angestellten eine Sex-Offerte gemacht hat? Oder wird er freigesprochen? Am Mittwoch, dem fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht Braunschweig, wird die 2. große Strafkammer das Urteil verkünden.

Beweise gegen Podehl lieferte der Prozess keine, es gibt keinen Augenzeuge, der die Vorwürfe von Vera M. – Podehl habe ihr eine Stelle in Aussicht gestellt und sie gefragt, ob sie sich hochschlafen wolle – bestätigt. Eine Sachverständige hat wiederum keine Hinweise dafür, dass die Frau gelogen haben könnte. An diesem Gutachten gibt es allerdings methodische Zweifel, die ein von Podehl beauftragter Sachverständiger im Prozess äußerte.