Wolfsburg. Nach dem Tod eines Wolfsburger Schülers sieht die Staatsanwaltschaft derzeit keine Anhaltspunkte für Fahrlässigkeit oder ein Fremdverschulden.

Nach dem Tod eines Wolfsburger Schulkinds im Landkreis Diepholz dauern die polizeilichen Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft Verden sieht derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall auf dem Gelände des Waldpädagogikzentrums Hahnhorst durch Fahrlässigkeit verursacht wurde oder ein Fremdverschulden vorliegt.

Wie berichtet, war der zehnjährige Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums am 18. Juni auf dem Gelände des Waldschulheims ums Leben gekommen. Er hatte am zweiten Tag einer Klassenfahrt nach dem Frühstück mit anderen Kindern auf dem Außengelände gespielt und wurde dabei vom Gestell einer Bergbaulore überrollt. Wie das passieren konnte, ist noch unklar. Um eine möglichst genaue Rekonstruktion des Unfalls zu ermöglichen, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an, die am 24. Juni stattfand. Doch auf Fragen danach, wie die Lore sich in Bewegung setzen konnte, wie lange sie schon auf dem Gelände des Waldpädagogikzentrums stand und wer für ihre Sicherung zuständig war, gibt die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen noch keine Antwort. „Es ist beabsichtigt, eine Presseerklärung nach Abschluss der Ermittlungen zu deren Ergebnis zu veröffentlichen, insbesondere auch zu der Frage, ob es Anhaltspunkte für das Vorliegen von Fremdverschulden beziehungsweise für fahrlässiges Handeln gibt. Dies ist nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht der Fall, weswegen das Verfahren momentan als Todesermittlungsverfahren geführt wird“, so die Pressesprecherin Kristina Hillebrecht.