Wolfsburg. Am zweiten Tag der Verhandlung, in der es um Messerattacke des 23-Jährigen im Dezember auf seinen Vermieter geht, ist seine Schuldfähigkeit Thema.

Wegen einer brutalen Messerattacke im Dezember 2018 auf seinen Vermieter muss sich ein 23-Jähriger aus Wolfsburg derzeit vor dem Schwurgericht am Landgericht Braunschweig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann einen heimtückischen Tötungsversuch vor.

War der gebürtige Syrer bei seiner Tat womöglich schuldunfähig? Auch das versucht die Kammer zu klären. Der zweite Verhandlungstag am Donnerstag stand im Zeichen von Zeugenvernehmungen und gutachterlicher Einordnungen der Tat.