Wolfsburg. Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde angeordnet, dass die Zulassung eines Wolfsburger Arztes künftig ruht.

Um Heilberufe in Deutschland auszuführen, bedarf es einer staatlichen Zulassung, der Approbation. Der Widerruf dieser Zulassung kommt für Betroffene einem Berufsverbot gleich. Aus Gründen des dringenden Patientenschutzes ordnete die zuständige Behörde „NiZzA“ in Hannover am 21. Januar im Sofortvollzug an, dass die Approbation eines Wolfsburger Mediziners ruhen muss. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) in Braunschweig folgte dieser Entscheidung. Die Anordnung gilt bis heute. Der Arzt wiederum sieht sich als „Freiwild“, wehrt sich gegen den massiven Eingriff in seine Rechte juristisch, aber auch mit Hilfe eines Bevollmächtigten.

In der Wolfsburger Ärzte- und Apothekerschaft, im Wolfsburger Gesundheitsamt ebenso wie am Sitz der Kassenärztlichen Vereinigung in Braunschweig ist der Mediziner seit Jahren ein Dauerthema. In Hintergrundgesprächen berichten Ärzte-Kollegen von angeblichen öffentlichen und beruflichen Ausfällen des Wolfsburger Mediziners und hoffen, dass dieser nie mehr praktizieren darf. Bereits vor Jahren soll er einmal im Not-Dienst unter Alkoholeinfluss Patienten behandelt haben. Seinen Führerschein ist er schon lange los. Im Juli 2018 soll er in einem Wolfsburger Altenpflegeheim herumgeirrt sein auf der Suche nach seiner Patientin. Eine Pflegerin will bei ihm leichten Alkoholgeruch wahrgenommen haben. Aufgrund dessen wurde die Maschinerie in Gang gesetzt, die letztendlich zum Ruhen seiner Approbation führte. Dreimal musste der Arzt in der Folge zweimal zu behördlichen und einer weiteren psychiatrischen Untersuchungen antreten – mit einem für ihn verheerenden Befund: Es wird angenommen, dass er zum einen aufgrund seiner bislang nicht ausreichend behandelten psychischen Erkrankung sowie seines daraus folgenden für ihn schwer kontrollierbaren Alkoholmissbrauchs seine Patienten gefährden könnte.