Vorsfelde/Hehlingen. . Die Gebühren sind teils um 80 Prozent gestiegen. Am 16. Februar läuft die Widerspruchsfrist ab.

An die 15.000 Wolfsburger Haushalte hatten Anfang Januar eine Überraschung im Briefkasten. Der Inhalt: ein auf den 1. Januar 2018 zurückdatierter Bescheid über Gebühren für die Straßenreinigung. Dabei waren die Bescheide nicht das Problem, vielmehr die Höhe der Gebühren. Die waren teilweise um über 80 Prozent gestiegen.

Werner Borcherding, Wolfsburgs Erster Stradtrat, erklärte aufgebrachten Bürgern aus Vorsfelde in der jüngsten Sitzung des Ortsrates, was hinter den Bescheiden steckt. Die wichtigste Botschaft: Die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) ist gesprächsbereit. An die gesetzliche Neuregelung ist sie aber gebunden. Die rückwirkende Berechnung basiert laut Borcherding auf der Änderung des Paragraphen 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes 2017. Ohne Übergangsfrist regelt dieser neu, in welchem Verhältnis Anlieger und die Allgemeinheit die Kosten für die Straßenreinigung zu tragen haben.