Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg fühlt sich bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes von Land und Bund im Stich gelassen.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stellt die Stadt Wolfsburg vor einige Herausforderungen – auch finanziell. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe sind seit dem Inkrafttreten im Januar 2017 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Lag der Aufwand 2016 bei 29 Millionen Euro, rechnete Heike Busse im Dezember für 2018 mit Ausgaben von 35,1 Millionen Euro. 2020 könnten sie sich nach Angaben der Abteilungsleiterin im Geschäftsbereich Soziales bereits auf knapp 50 Millionen Euro belaufen.

Das Bundesteilhabegesetz soll dazu führen, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben und besser arbeiten können und dafür eine genau auf sie zugeschnittene Unterstützung erhalten. Für die Stadtverwaltung bedeutet das, dass ihre Mitarbeiter viel personen- und fallzentrierter arbeiten und mit verschiedensten anderen Trägern kooperieren müssen – von der Krankenversicherung bis zur Bundesagentur für Arbeit.