Wolfsburg. Dem 40-Jährigen kommen nach einem Drogen-Blackout Zweifel an seiner Schuld beim Spielhallen-Überfall im Juni dieses Jahres.

War es wirklich der angeklagte 40-Jährige, der am 18. Juni dieses Jahres im Drogenrausch eine Spielhalle in Wolfsburg überfallen und dabei rund 400 Euro erbeutet hat? Auf diese Frage gab es vor dem Landgericht Braunschweig auch am zweiten Verhandlungstag keine eindeutige Antwort. Das Problem: Der Beschuldigte behauptet, er habe an dem Abend so viel konsumiert, dass er sich an nichts mehr erinnern kann. Handfeste Beweise gegen ihn haben die polizeilichen Ermittlungen anscheinend nicht liefern können – allerdings einige Indizien.

Dass der Angeklagte lange Zeit selbst glaubte, dass er die Tat im Rausch begangen habe, zeigte ein von der Vorsitzenden Richterin verlesener Brief aus dem September. Darin hatte der 40-Jährige aus der Untersuchungshaft heraus beteuert, dass er die Tat bedauere. Offenbar sei ein kompletter Kontrollverlust eingetreten. Er sei kein schlechter Mensch, betonte der Mann in dem Brief. Sein großes Problem sei seine langjährige Drogenabhängigkeit, die er jetzt in den Griff bekommen wolle. Mit seiner neuen Lebensgefährtin wolle er ein bürgerliches Leben mit Familie führen und den Kindern ein Vorbild sein. Und auch beim Überfallopfer, dem Kassierer der Spielhalle, hatte sich der Beschuldigte schriftlich entschuldigt und ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeboten.