Wolfsburg. Nach der Aufregung um Bernd Osterloh und die Fallersleber Obstwiese hat die Stadtverwaltung die Regeln für Grundstücksvergaben überarbeitet.

Man muss Bernd Osterloh schon fast dankbar dafür sein, dass er ein Auge auf die Obstwiese am Fallersleber Landgraben geworfen hatte. Die Debatte über das Bauvorhaben hat Praktiken bei der Vergabe städtischer Grundstücke ans Licht geholt, von denen die Öffentlichkeit nichts mitbekam und an der im Rat wohl niemand Anstoß nahm. Nun sind die Vergabekriterien – wie im Juni vom Oberbürgermeister angekündigt – konkretisiert worden.

Mit der Ratsvorlage wird sich am Dienstag, 11. Dezember, der Strategieausschuss befassen. Sie besagt, dass Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke in städtischen Baugebieten in der Reihenfolge der Grundstücksanträge vergeben werden. Heißt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu zählen Härtefälle aus sozialer Dringlichkeit, die „Eigenentwicklung des Ortsteils“ und Ausnahmen zur „Daseinsfürsorge oder Standortstärkung bei Gewerbeansiedlung“. Einzelgrundstücke – also Fälle wie besagte Obstbaumwiese in Fallersleben – sollen an den Meistbietenden gehen. Für größere Grundstücke sollen Investorenauswahlverfahren stattfinden.