Wolfsburg. Die Polizei hat am Dienstagabend zwei Autofahrer kontrolliert, die unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.

So stoppten die Beamten zunächst gegen 21.35 Uhr einen grauen Ford auf der Heinrich-Heine-Straße.

Der 22-jährige Fahrer aus Wolfsburg war Richtung Lessingstraße unterwegs, so die Polizei. Seine Bindehäute seien stark gerötet gewesen.

Der Mann habe angegeben, einen Joint geraucht zu haben. Zudem habe er die Beamten darauf hingewiesen, dass sich im Fahrzeug noch eine Grinder (Tabakmühle), ein Bong (Rauchgerät) sowie ein Teleskopschlagstock befänden. Die Beamten beschlagnahmten den Schlagstock und nahmen den 22-Jährigen mit zur Dienststelle.

Dort sei ihm eine Blutprobe entnommen worden. Er wird sich, so die Polizei weiter, vor Gericht wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel, wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Nur 20 Minuten später, gegen 21.55 Uhr, sei einer zivilen Funkstreifenbesatzung der Polizei ein silberfarbener Mercedes-Benz aufgefallen, der auf der Grauhorststraße in Richtung Breslauer Straße unterwegs gewesen sei. Die Beamten folgten dem Auto, um den Fahrer zu kontrollieren.

Der Autofahrer aus Oebisfelde in Sachsen-Anhalt habe lediglich einen Bundespersonalausweis zeigen können, keinen Führerschein und auch keine Fahrzeugpapiere. Nach mehrfachem Leugnen habe der 33-Jährige schließlich eingeräumt, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen.

„Zudem zeigte der Mann starke Stimmungsschwankungen und körperliche Auffälligkeiten, die auf Drogen oder Medikamenteneinfluss hindeuteten“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei. Auf Nachfrage, ob er unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehe, habe der Mann dann auch den Konsum von Cannabis und Amphetamin zugegeben.

Ein Arzt habe ihm dann Blut abgenommen. Entsprechende Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln seien eingeleitet worden.

Auch der 43 Jahre alte Fahrzeughalter habe sich im Auto befunden. Er habe gewusst, so die Polizei, dass der 33-Jährige keine Fahrerlaubnis besitze. Deshalb müsse auch er mit einer Anzeige rechnen – in dem Fall wegen Halterduldung.