Wolfsburg. Die Vorsitzende Heike Werner spricht über monatlich höhere Kosten als kalkuliert. Von Bürgermeister Günter Lach gibt es ein Wolfsburg-Bild.

Der Behindertenbeirat Wolfsburg hat im April dieses Jahres den Zuschlag für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten. Nun wurde das neue Beratungsangebot offiziell durch Bürgermeister Günter Lach eröffnet. Heike Werner ging in ihrer Begrüßungsrede auf die Anlaufschwierigkeiten ein und sieht dem Start mit Sorge entgegen. „Für den Träger, den Behindertenbeirat Wolfsburg, ergeben sich jetzt monatlich höhere Kosten als kalkuliert. Da müssen wir unbedingt ran und auch mit der Stadt, mit der es eine sehr enge und sehr positive Zusammenarbeit gibt, muss gesprochen werden.“ Der Leiter der EUTB Wolfsburg, Frank Roth, freut sich laut Mitteilung auf den Start: Wir haben gemeinsam viel vor, um die Ratsuchenden adäquat und ihre Selbstbestimmung fördernd zu unterstützen. Neben den drei hauptamtlichen Beratungskräften wird ein ehrenamtliches Beratungsnetzwerk aufgebaut. Betroffene beraten Betroffene, das wollen wir wirklich leben und auch für die ehrenamtlichen Berater eine entsprechende Anlaufstelle entwickeln.“

Bürgermeister Günter Lach überreichte zur Eröffnung ein Wolfsburg-Bild. Neben Gästen der verschiedenen Beratungsstellen in Wolfsburg waren unter anderem auch Vertreter der Arbeitsagentur und der Schwerbehindertenvertretung von Volkswagen anwesend. Roth: „Wir sorgen für gute und unabhängige Beratung, die allein den Ratsuchenden verpflichtet ist und ihr Vertrauen findet. Sie soll Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen effektiv dabei unterstützen, wenn es um ihre Rechte auf Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und Teilhabeleistungen geht.“ Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. red