Wolfsburg. Klaus Mohrs will zwei Jahre länger regieren, am liebsten per Ratsentscheid. Ob das rechtmäßig ist, darüber streiten die Juristen.

Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs (SPD) will die Altersgrenze umgehen und seine Amtszeit verlängern, am liebsten indem ihn der Rat mit Fusionsverhandlungen beauftragt. Unsere Redaktion befragte zwei renommierte Juristen: Während der eine kein Problem sieht, dass Mohrs zwei Jahre dranhängen kann, warnt der andere, eine zweite Amtszeit von Mohrs verfassungswidrig.

Ministerialdirigent a.D. Robert Thiele, Berater bei den niedersächsischen Gemeindeverbänden, ist Autor eines Kommentars zur Niedersächsischen Kommunalverfassung. Paragraf 80 Absatz 4 regelt, dass der Hauptverwaltungsbeamte maximal zwei Jahre länger im Amt bleiben darf, wenn die Kommune beschließt, Fusions-Verhandlungen mit anderen Kommunen aufzunehmen. Thiele: „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Ratsbeschluss über eine Fusion mit einer gewissen Ernsthaftigkeit gefasst wird und nicht nur zur Verlängerung der Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten.“